Steuerfreie Zuwendungen für eure Arbeiternehmer:innen

Steuerfreie Zuwendungen für Mitarbeiter:innen bieten euch einmalige Chancen – die ihr nutzen solltet. Wie? So!




(Dieser Artikel wurde aus Gründen der Vollständigkeit am 12. April 2024 überarbeitet.)

Steuerfrei? Klingt immer gut, oder?

Steuerfreie Zuwendungen für Arbeitnehmer:innen finden immer häufiger ihre berechtigte Beachtung in den HR-Strategien der Unternehmen.

Dahinter verstecken sich die verschiedensten Zuwendungen, mit denen es Arbeitgeber:innen erleichtert wird, ihren Mitarbeiter:innen etwas Gutes tun können. Auch Unternehmen mit einem kleinen Benefit-Budget können so die Lebensqualität ihrer Mitarbeiter:innen etwas steigern. Benefits verbessern die Mitarbeiterbindung, denn es ist eine Form, wie Unternehmen ihre Wertschätzung zeigen. Teilweise können die Zuwendungen sogar von der Belegschaft mitbestimmt werden. 

Doch wie hoch ist dieser steuerfreie Betrag eigentlich? Und was muss man tun, um ihn in Anspruch nehmen zu können? Wir klären euch auf, was ihr über die Verwendung dieser Arbeitgeberzuschüsse wissen müsst und teilen 5 praktische Vorschläge, was genau ihr bezuschussen könnt.

Was sind steuerfreie Zuwendungen für Arbeiternehmer:innen?

Steuerfreie Zuwendungen für Arbeitnehmer:innen

Steuerfreie Leistungen sind Zuschüsse, die für Arbeitgeber:innen steuerfrei sind. Um genau zu sein, geht es um 50€ pro Arbeitnehmer:in pro Monat. Diese 50€ sind allerdings nicht in bar auszubezahlen. Es handelt sich dabei also nicht um eine Lohnzahlung, sondern um sogenannte Sachbezüge.

Es geht also darum, dass Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen zusätzlich zum Lohn etwas Gutes tun können. Und damit das Ganze für jedes Unternehmen möglichst leicht umsetzbar ist, ist es eben steuerfrei. 

Das Schöne daran ist, dass jedes Unternehmen selbst wählen kann, in welcher Form sie diese 50€ an ihre Mitarbeiter:innen auszahlen. Ihr habt dadurch also die Möglichkeit, genau den richtigen Benefit, der zu euren Mitarbeiter:innen passt, herauszusuchen oder ihnen eine Auswahl, aus der sie frei wählen können, anzubieten. 

Steuerfreie Zuwendungen beim Minijob

Steuerfreie Zuwendungen Mitarbeiterzufriedenheit

Wenn ihr euch fragt, ob ihr die steuerfreie Zuwendung auch bei geringfügig Beschäftigten auszahlen könnt: Ja. Für Minijobber:innen gilt der gleiche Freibetrag von 50€. Steuerfreie Zuschüsse werden nicht berücksichtigt, denn sie zählen nicht in das eigentliche Gehalt mit ein, sodass auch keine Gehaltsgrenzen überschritten werden können. Also können alle eure Mitarbeiter:innen gleichermaßen von dieser Arbeitgeberleistung profitieren.

Nur stellen sich viele Unternehmen die Frage: Welche Zuwendungen können denn überhaupt steuerfrei umgesetzt werden?

Genau dafür haben wir jetzt 5 Vorschläge für euch.

5 Vorschläge für steuerfreie Zuwendungen

Gutscheine als steuerfreie Zuwendungen
1. Mitgliedschaft im Fitnessstudio

  • Je mehr Menschen in die Fitnessstudios strömten, desto höher wurde der Anspruch an diese. Die gestiegenen Preise möchte sich aber nicht jede:r leisten. Viele Fitnessstudios wissen um die Möglichkeit der steuerfreien Zuwendungen und bieten deshalb mittlerweile Mitgliedschaften für genau 50€ im Monat an.
  • Sport und Gesundheit sind heute vielen wichtiger denn je. Da macht es sich sehr gut, wenn man sich als Arbeitgeber:in auch für die Fitness der Mitarbeiter:innen interessiert (als Unternehmen profitiert man schließlich auch von fitten Mitarbeiter:innen) und diese finanziert. Für viele – insbesondere jüngere Generationen – ist die kostenlose Mitgliedschaft ein echter Benefit!

    2. Tankgutscheine

  • Tanken ist bei den gestiegenen Spritpreisen mittlerweile zu einem echten Luxusgut geworden. Aus 50 € pro Tankfüllung wurden 80 €, aus 80 € 130 €. Für geringere Einkommen eine echte Herausforderung, teils Existenzgefährdung, wenn man mehr für den Weg zur Arbeit bezahlt, als man dort verdient. 
  • Dieser Entwicklung könnt ihr durch die steuerfreien Zuwendungen zumindest ein wenig entgegenwirken – mit Tankkarten. Damit bietet ihr euren Mitarbeiter:innen eine echte Erleichterung im Alltag und sorgt für mehr finanzielle Freiheit. Die Folge? Mitarbeiter:innenbindung en masse!

    3. Aufladbare Gutscheinkarten

  • Gutscheine kommen immer gut, nicht nur fürs Tanken. Aufladbare Gutscheinkarten lassen sich digital oder analog immer wieder aufladen – und bieten so jeden Monat den exakten Wert steuerfreier Zuwendungen, die es für eure Arbeiternehmer:innen braucht. Perfekt!
  • Der Vorteil: Hier seid ihr wieder völlig frei in der Entscheidung, welche Art von Gutschein es sein soll und könnt Auswahlmöglichkeiten stellen. Gutscheine für Arbeitskleidung, Mobilität oder Essensgutscheine für das Restaurant nebenan kommen natürlich immer gut, weil Arbeitnehmer:innen so eben nicht ihren “eigenen Lohn” für notwendige Dinge rund um ihre Arbeit herum aufwenden müssen.

    4. Betriebliche Arbeitgeberzuschüsse zur Vorsorge

  • Betriebliche Vorsorge ist ein äußerst beliebter Benefit bei Mitarbeiter:innen und landet bei Umfragen immer mit auf den obersten Plätzen. Besonders die betriebliche Gesundheits- und Altersvorsorge ist beliebt. Dabei zahlt ihr als Arbeitgeber:in die 50€ ein, um eure Mitarbeiter:innen finanziell (in Zukunft) zu unterstützen. 
  • Eine weitere Idee: Auch Zuschüsse zur Baufinanzierung können – gerade für jüngere Generationen – attraktiv sein. Oder ihr legt die 50€ in Investmentfonds an, wenn eure Mitarbeiter:innen das wünschen.

    5. Spenden

  • Zu guter Letzt die gute Tat. Insgesamt könnt ihr ruhigen Gewissens eure Belegschaft über die Verwendung der 50 € – im gesetzlichen Rahmen – entscheiden lassen. Und vielleicht kommt am Ende ja auch das hier bei der Umfrage raus: Spenden. Ob dies gewünscht ist, solltet ihr aber immer mit euren Mitarbeiter:innen absprechen. Insbesondere der Spendenzweck sollte gemeinschaftlich oder individuell festgelegt werden und zu euch als Unternehmen passen.

Diese 3 Gutscheinarten sind für die steuerfreien Zuwendungen erlaubt

Steuerfreie Gutscheinkarte

Entscheidet ihr euch dafür, euren Mitarbeiter:innen Gutscheinkarten zur Verfügung zu stellen, beachtet bitte den rechtlichen Rahmen. Es sind nämlich nur diese drei Gutscheinarten für die steuerfreien Zuwendungen erlaubt.

1. Netzwerkbegrenzte Gutscheine

Hierbei geht es um Gutscheine, die auf eine Art von Netzwerk begrenzt sind, also auf eine bestimmte Gruppe von Geschäften oder Dienstleistern. Darunter fallen alle Tankstellen-, Supermarkt-, Drogerie-, Restaurant- oder Fitnessstudioketten. Unsere Tankgutscheine bei Benefits.me beispielsweise sind ARAL Karten und zählen damit zu den netzwerkbegrenzten Gutscheinen.

2. Warenbegrenzte Gutscheine

Warenbegrenzte Gutscheine schränken, wie der Name schon sagt, auf bestimmte Waren ein. Diese Gutscheine gelten dann nur auf einzelne Produktkategorien, wie „Essen“, „Treibstoff“ oder „Kleidung“. Konkreter können sie aber auch nur auf einzelne Produkte gelten. Damit könnt ihr die Loyalität euer Mitarbeiter:innen zu euren eigenen Produkten oder denen eurer Partner:innen stärken.

3. Zweckbegrenzte Gutscheine

Bei den zweckbegrenzten Gutscheinen handelt es sich um Gutscheine für einen bestimmten sozialen oder steuerlichen Zweck. Ihr könnt auch mehrere Zwecke zur Verfügung stellen und eure Mitarbeiter:innen wählen lassen, wie sie ihr Budget aufteilen wollen. Stellt ihr beispielsweise einen monatlichen 50€-Gutschein für Reisebudget zur Verfügung, könnt ihr die Reiseausgaben in dieser Höhe rückerstatten. Weitere Zwecke neben dem Reisen könnte Fitness oder Essen sein. 

(Übrigens: Bei unserer Plattform Benefits.me gibt es jetzt auch leckere 2:1 Coupons für die Gastronomie. Grandioser Lunch – aber in günstig.)

Fazit

Steuerfreier Betrag

Steuerfreie Zuwendungen für eure Arbeitnehmer:innen geben euch die Chance, die Lebensqualität eurer Mitarbeiter:innen massiv zu steigern und sie damit wirksam an euch als Unternehmen zu binden. Und diese Chance solltet ihr unbedingt nutzen!

Auch, wenn ihr kein großes Budget pro Mitarbeiter:in habt, könnt ihr hier schon mit 50€ pro Monat pro Person wirklich etwas bewirken. Viele Anbieter:innen haben ihre Angebote mittlerweile extra auf diesen Freibetrag angepasst, sodass ihr eine große Auswahl habt. Informiert euch und ihr werdet überrascht sein, welche tollen und automatischen Anwendungen (Stichwort: Aufladbare Gutscheinkarte)  es mittlerweile gibt. Diese Auswahl könnt ihr auch euren Mitarbeiter:innen ermöglichen und sie dadurch wirklich unterstützen. Auch ohne großes Budget erhaltet ihr hiermit also einen wirklichen Benefit, den sich wirklich kein Unternehmen mehr entgehen lassen sollte.


Ihr wollt euren Mitarbeiter:innen etwas Gutes tun, wisst aber nicht, wo ihr anfangen sollt? Mit Benefits.me erhaltet ihr die besten Benefits für eure Mitarbeiter:innen!

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