Steuerfreie Zuwendungen für eure Arbeiternehmer:innen

Steuerfreie Zuwendungen für Mitarbeiter:innen bieten euch einmalige Chancen – die ihr nutzen solltet. Wie? So!




Steuerfrei? Klingt gut, oder? Steuerfreie Zuwendungen für Arbeitnehmer:innen finden immer häufiger ihre berechtigte Beachtung in den HR-Strategien der Unternehmen.

Dabei geht es um die verschiedensten Zuwendungen, die teils sogar von der Belegschaft bestimmt werden können. Es geht um Lebensqualität, um Identifikation mit dem:der Arbeitgeber:in, um die berühmten Benefits und das Gefühl, dass der:die Arbeitgeber:in sich tatsächlich für seine:ihre Arbeitnehmer:innen interessiert.

Doch wie hoch ist dieser steuerfreie Betrag? Wofür könntet ihr ihn einsetzen und welche rechtlichen Einschränkungen müsst ihr bei diesem entsprechenden Einsatz unbedingt beachten? (Das hier ist ausdrücklich KEINE Rechtsberatung!)

Das und mehr: Viel Spaß beim Lesen!


Was sind steuerfreie Zuwendungen für Arbeiternehmer:innen?

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Steuerfreie Leistungen sind – oh Wunder – steuerfrei. Um genau zu sein, geht es um 50 € pro Arbeitnehmer:in pro Monat. Diese 50 € sind allerdings nicht in bar auszubezahlen.

Bei steuerfreien Zuwendungen für Arbeitnehmer:innen geht es nämlich genau nicht um solche Lohnzahlungen – sondern um sogenannte Sachbezüge. Es geht also darum, euren Mitarbeiter:innen zusätzlich zum Lohn etwas bieten zu können. Und damit das für euch als Unternehmen etwas einfacher ist, ist es eben steuerfrei. Dadurch habt ihr die Chance, euren Mitarbeiter:innen das Leben etwas schöner zu machen. Wenn das kein Ziel ist?

Die Frage nur: Welche Zuwendungen können denn steuerfrei umgesetzt werden?

Womit schenkt ihr euren Mitarbeiter:innen ein weiteres Stück Lebensqualität?

Genau dafür haben wir jetzt 4 Vorschläge für euch.


4 praktische Vorschläge für steuerfreie Zuwendungen

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1. Mitgliedschaft im Fitnessstudio
  • Fitnessstudios haben nicht nur unmittelbar nach Weihnachten und Silvester Hochsaison – auch unter dem Jahr erfreuen sich die Sporttempel aktuell größter Beliebtheit. Was früher noch als etwas stumpf galt und lange nicht in der Mitte der Gesellschaft angekommen war, ist heute praktisch das Must-Have für ein sogenanntes glückliches Leben.
  • Das Problem: Je mehr Menschen in die Fitnessstudios strömten, desto höher wurde der Anspruch an diese. Von rauen Pumpermilieus zu Besserverdienenden Metall-Wellness-Oasen. Und damit stiegen eben auch die Preise. Ein durchschnittliches Fitnessstudio kostet heute schon mindestens 30 € im Monat – wobei das noch günstig ist. Auch 70 € oder 80 € im Monat fürs „Gym“ zu kommen, ist keine große Kunst mehr.
  • Da passt es sehr gut in den neuen Lebensentwurf der Generationen, in dem Sport und Gesundheit wichtiger sind denn je, dass sich Arbeitgeber:innen auch für diesen Teil ihres Lebens interessieren – und ihn teilweise auch finanzieren. Big Benefit? Check!

2. Aufladbare Gutscheinkarten
  • Gutscheine kommen immer gut – besonders an Geburtstagen. Doch Geburtstage sind nun mal keine 12 Mal im Jahr. Leider. Deswegen können die 50 € pro Arbeiternehmer:in pro Monat auch nicht komplett am Geburtstag ausgezahlt werden.
  • Jeden Monat 37 neue Gutscheine einzeln zu kaufen, wäre allerdings eine riesen Zeitverschwendung. Die Lösung: Aufladbare Gutscheinkarten. Diese Gutscheine lassen sich digital oder analog immer wieder aufladen – und bieten so jeden Monat den exakten Wert steuerfreier Zuwendungen, die es für eure Arbeiternehmer:innen braucht. Perfekt!

3. Tankgutscheine
  • Über die Spritpreise wurde in den letzten Monaten wahrscheinlich genug geschrieben. Wir müssen sie trotzdem nochmal aufgreifen. Denn Tanken ist mittlerweile zu einem echten Luxusgut geworden. Aus 50 € pro Tankfüllung wurden 80 €, aus 80 € 130 €. Für geringere Einkommen eine echte Herausforderung, teils Existenzgefährdung. Dieser Entwicklung könnt ihr durch die steuerfreien Zuwendungen zumindest ein wenig entgegenwirken – mit Tankkarten. Damit bietet ihr euren Mitarbeiter:innen eine echte Erleichterung im Alltag und sorgt für mehr finanzielle Freiheit. Die Folge? Mitarbeiter:innenbindung en masse!

4. Spenden
  • Zu guter Letzt die gute Tat. Insgesamt könnt ihr ruhigen Gewissens eure Belegschaft über die Verwendung der 50 € – im gesetzlichen Rahmen – entscheiden lassen. Und vielleicht kommt am Ende ja auch das hier bei der Umfrage raus: Spenden. Denn nicht viele Mitarbeiter:innen spenden mittlerweile einen Teil ihres Einkommens an gemeinnützige Organisationen – wieso nicht auch steuerfrei? Dies solltet ihr aber immer mit euren Mitarbeiter:innen absprechen und entsprechend entscheiden.
  • Nur diese Sache müsst ihr noch beachten: Es gibt gesetzliche Einschränkungen für die steuerfreien Zuwendungen in Form von Gutscheinen. Beachtet also unbedingt auch noch den letzten Abschnitt!

Diese 3 Gutscheinarten sind für die steuerfreien Zuwendungen erlaubt

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1. Netzwerkbegrenzte Gutscheine
Hierbei geht es um Gutscheine, die auf eine Art von Netzwerk begrenzt sind. Beispiel: Gutscheine für bestimmte Läden, für einzelne Ketten oder City-Tickets.


2. Warenbegrenzte Gutscheine
Bei warenbegrenzten Gutscheinen geht es um die Beschränkungen nach Produktkategorie. Beispiel: Gutscheine für „Essen“, „Treibstoff“ oder „Kleidung“.


3. Zweckbegrenzte Gutscheine
Bei den zweckbegrenzten Gutscheinen handelt es sich um Gutscheine für einen bestimmten sozialen oder steuerlichen Zweck. Beispiel: Essensgutscheine oder Fitnessstudiogutscheine.
Übrigens: Bei unserer Plattform Mitarbeiteraktionen gibt es jetzt auch Coupons für die Gastronomie. Grandioses Lunch – aber in günstig.

Nur diese 3 Arten von Gutscheinarten sind für die steuerfreien Zuwendungen erlaubt.

Damit habt ihr auch noch den rechtlichen Rahmen abgedeckt.


Fazit

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Steuerfreie Zuwendungen für eure Arbeitnehmer:innen geben euch die Chance, die Lebensqualität eurer Mitarbeiter:innen massiv zu steigern und sie damit wirksam an euch als Unternehmen zu binden. Und diese Chance solltet ihr unbedingt nutzen!


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