Darum solltet ihr Homeoffice im Ausland für eure Mitarbeiter:innen erlauben

Ihr überlegt, ob ihr euren Mitarbeiter:innen Homeoffice aus dem Ausland erlauben sollt? Dann lest hier, was eure Vorteile sind und was ihr beachten müsst!




 

Arbeiten und dabei am Strand liegen … klingt nach einem unerfüllbaren Traum? Falsch! Die heutige Technik macht es möglich. Spätestens seit der Coronapandemie gehört das Homeoffice zu einem festen Bestandteil unserer Arbeitswelt. Dass Arbeiten also nicht nur vom Büro aus geht, sondern sich der Arbeitsplatz in vielen Berufen leicht anderorts verschieben lässt, hat sich bewiesen. Was spricht also dagegen, die eigenen Mitarbeiter:innen im Ausland arbeiten zu lassen?

Eigentlich nicht viel. Und deshalb findet ihr in diesem Blogartikel nicht nur gute Gründe, die dafür sprechen, das Arbeiten aus dem Ausland für eure Arbeitnehmer:innen einzuführen, sondern auch entsprechende Regelungen des Arbeitsrechts, auf die ihr achten müsst. Lest weiter und informiert euch jetzt!

Welche Vorteile haben Arbeitgeber:innen davon, Homeoffice im Ausland zu erlauben?

HO Ausland #6

Der Traum vieler Arbeitnehmer:innen: arbeiten, von wo aus man will. Die langersehnte Weltreise starten, ohne den Job kündigen zu müssen. Keine Lücke mehr im Lebenslauf, wenn man eine längere Reise unternehmen möchte. Vielleicht steht auch plötzlich der Umzug ins Ausland bevor, weil der oder Partner:in dort einen Job bekommen hat. In so einem Fall kann es sogar essenziell sein, das Arbeiten im Ausland zu erlauben, wenn ihr eure Mitarbeiter:innen nicht verlieren wollt. 

Doch gibt es auch Vorteile als Arbeitgeber:in? Lohnt sich die Einführung von Homeoffice im Ausland? JA, es kann sich lohnen, auch für euch als Arbeitgeber:in. Es gibt viele gute Gründe, die dafür sprechen, warum ihr Homeoffice im Ausland erlauben solltet. Hier sind drei davon:

1. Zufriedene Mitarbeiter:innen sind gute Mitarbeiter:innen

Liegt eigentlich auf der Hand, oder? Steigt die Zufriedenheit im Job, steigt auch die Produktivität. Eine gesunde Work-Life-Balance sorgt dafür, dass eure Arbeitnehmer:innen erholt sind und dadurch produktiver an ihre Arbeit gehen. Sie fühlen sich wertgeschätzt, weil ihr ihnen durch das mobile Arbeiten Freiheit, aber auch Vertrauen entgegenbringt. Mit diesem Angebot könnt ihr sogar eventuell neue Mitarbeiter:innen gewinnen und euer Unternehmen bekommt außerdem ein modernes und weltoffenes Image.

2. Mitarbeiter:innen “im Außendienst”

Je nachdem, wo im Ausland sich eure Mitarbeiter:innen befinden, können sie quasi als eine Art Außenmitarbeiter:in tätig werden. Befindet sich der Aufenthaltsort in der Nähe von Geschäftspartner:innen oder wichtigen Kund:innen? Dann können eure Mitarbeiter:innen ihnen direkt vor Ort einen Besuch abstatten und das Arbeiten im Homeoffice mit einem kleinen Arbeitsausflug ergänzen. Sie können als eure Unternehmensvertretung im Ausland neue Netzwerke aufbauen oder Beziehungen vertiefen und dadurch die Bekanntheit des Unternehmens steigern.

3. Neue Erfahrungen erweitern den Horizont

Der Horizont eines Menschen erweitert sich, wenn er täglich von neuen Eindrücken umgeben ist und neue Erfahrungen sammelt. So könnte es zum Beispiel sein, dass eure Mitarbeiter:innen bald neue Sprachen sprechen oder neue Kulturen kennenlernen. Von diesen Kenntnissen könntet ihr als Arbeitgeber:in möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt einmal profitieren, beispielsweise bei einem Eintritt in einen neuen Markt. 

Diese Regelungen im Arbeitsrecht müsst ihr beim Homeoffice im Ausland beachten:

Infografik HO im Ausland

Zuerst einmal: Offiziell bezeichnet sich das Homeoffice im Ausland als mobile Telearbeit. Der Begriff Homeoffice (oder auch Teleheimarbeit) ist nämlich gesetzlich festgelegt und umfasst nur das Arbeiten des/der Mitarbeiter:in von deren Zuhause aus. Wechselt der Arbeitsplatz zwischen dem Büro und dem eigenen Zuhause, spricht man von alternierender Telearbeit. Nur die mobile Telearbeit erlaubt euren Arbeitnehmer:innen ein komplett ortsunabhängiges Arbeiten. 

Ein genereller Anspruch auf das Arbeiten im Homeoffice besteht nicht. Wenn ihr euren Mitarbeiter:innen dieses jedoch – sogar im Ausland – erlauben wollt, solltet ihr einige arbeitsrechtliche Punkte beachten. Grundsätzlich spielt dabei die Länge des Aufenthalts eine Rolle und ob es sich dabei um einen EU-Mitgliedsstaat oder ein Land außerhalb der EU handelt.

Informiert euch vorab ausführlich über die geltenden Bestimmungen, um spätere Sanktionen oder Probleme zu vermeiden. Sichert euch gegebenenfalls mit einer professionellen Beratung ab, wenn Fragen offen bleiben und ihr keine Fehler machen wollt. Mobiles Arbeiten sollte also mit etwas Vorlaufzeit angegangen werden und keine überstürzte Entscheidung sein.

  • Arbeitserlaubnis und Meldepflicht
    Es reicht nicht aus, wenn ihr als Arbeitgeber:in mobiles Arbeiten erlaubt. In fast jedem Land gilt eine Meldepflicht, die von euren Mitarbeiter:innen erfüllt werden muss. Teilweise muss auch eine gültige Arbeitserlaubnis eingeholt werden. In vielen EU-Ländern reicht bei einem kurzzeitigen Arbeitsaufenthalt eine A1-Bescheinigung. 

  • Gültiges Arbeitsrecht
    Je nachdem, in welchem Land sich der/die Arbeitnehmer:in befindet, gilt ein anderes Arbeitsrecht, welches ihr beachten müsst. Hier sollte sich die Personalabteilung vorab über die gültigen Bestimmungen informieren, ab welchem Zeitpunkt diese greifen und ihr Wissen dann an ihre Arbeitnehmer:innen weitergeben. Diese Informationen betreffen zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz oder auch das Steuerrecht. Welche steuerlichen Änderungen auf die betreffende Person zukommen können, solltet ihr miteinander besprechen.

  • Vereinbarung im Arbeitsvertrag
    Äußert eine Person den Wunsch, im Ausland arbeiten zu wollen, solltet ihr dies für beide Seiten in einer Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag festhalten. In dieser werden unter anderem die Aufenthaltslänge (für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit), Änderungen der Arbeitszeiten (durch eine Zeitverschiebung), eventuell andere Tätigkeiten (andere oder zusätzliche Aufgaben, mit denen euer/eure Mitarbeiter:in vor Ort betreut werden) oder aber auch eine Rückkehrpflicht (in welcher Situation der/die Arbeitgeber:in eine Rückkehr nach Deutschland verlangen kann) festgehalten. Alles, was sich am Arbeitsverhältnis durch das Homeoffice im Ausland ändert, solltet ihr verschriftlichen.

Fazit

HO Ausland #5

Die Arbeitswelt verändert sich und der Wunsch nach der Möglichkeit zum Homeoffice im Ausland wird ansteigen. Es gibt viele gute Gründe, die dafür sprechen, diese Möglichkeit im eigenen Unternehmen anzubieten, um viele gute Mitarbeiter:innen zu behalten oder sogar für sich zu gewinnen. Dabei müssen einige arbeitsrechtliche Punkte beachtet werden. Daher gilt grundsätzlich: Informiert euch rechtzeitig über die geltenden Bestimmungen und haltet die Vereinbarungen mit euren Mitarbeiter:innen schriftlich fest. Doch der Aufwand wird sich sicherlich für euch lohnen, wenn euer Unternehmen am Ende über viele motivierte und welterfahrene Arbeitnehmer:innen verfügt. 


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