In vielen Unternehmen gibt es Phasen im Jahr, in denen es besonders viel Arbeit gibt. In solchen Zeiten kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängt. Doch was genau bedeutet das für die Mitarbeiter:innen? Und welche Rechte haben sie in dieser Situation?
Eine Urlaubssperre ist eine Maßnahme, die von Arbeitgebern ergriffen wird, um sicherzustellen, dass genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwesend sind, um die Arbeit zu erledigen. In der Regel wird eine Urlaubssperre für einen bestimmten Zeitraum angekündigt. Während dieser Zeit dürfen Mitarbeiter:innen keinen Urlaub nehmen, auch wenn sie bereits Urlaub beantragt haben.
Eine Urlaubssperre ist durchaus ein großer Eingriff in das Leben aller betroffenen Mitarbeiter:innen. Daher ist es auch nicht nur gewollt, sondern zwingend notwendig, dass für die Urlaubssperre triftige betriebliche Gründe vorliegen. Denn gemäß des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) haben alle Angestellten Anspruch auf sogenannten „bezahlten Erholungsurlaub“.
In den Arbeitsverträgen können zwar weitergehende Regelungen festgehalten werden – im Kern aber bleibt die Pflicht für alle Arbeitgeber:innen, die Wünsche ihrer Mitarbeiter:innen zum Thema Urlaub mindestens zu berücksichtigen. Was aber, wenn jetzt alle zur Hauptsaison in den Süden möchten?
Dann kann es tatsächlich zu Problemen kommen – womit wir bei den triftigen Gründen einer Urlaubssperre wären.
1) Die Personaldecke bröckelt
4) Und der Worst Case: Unternehmen steht kurz vor der Insolvenz
Diese Frage ist natürlich nicht pauschal zu beantworten – insgesamt aber lässt sich sagen, dass für Unternehmen in Branchen mit ausgeprägten Hoch- und Nebensaisons eine Urlaubssperre nicht die schlechteste Maßnahme sein kann.
Unsere eigene Erfahrung mit der Urlaubssperre:
In so einer Branche arbeiten auch wir bei Benefits.me – weswegen wir in den letzten Jahren eine Urlaubssperre vom 20.10. bis zum 24.12. hatten. Eingeleitet wurde diese aber schön mit einer großen Motivations-Party. Aufgrund des Vertrauens unseres Geschäftsführers Jascha Sombrutzki in das gesamte Team wurde diese Urlaubssperre jetzt aber abgeschafft – die Party ist geblieben. Wir vertrauen jetzt darauf, dass alle Mitarbeiter:innen selbst ein Gefühl dafür entwickeln, wann es sinnvoll ist Urlaub zu nehmen.
Eine Urlaubssperre kann für Mitarbeiter:innen sehr frustrierend sein, insbesondere wenn sie ihren Urlaub bereits geplant hatten. Es kann auch dazu führen, dass Mitarbeiter:innen sich überarbeitet fühlen und ihr Arbeitsverhältnis negativ beeinflusst wird.
Mögliche negative Auswirkungen einer Urlaubssperre:
Wenn eine Urlaubssperre aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht gerechtfertigt ist, können sie sich dagegen zur Wehr setzen. In einem solchen Fall sollten sie zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und versuchen, eine Einigung zu erzielen. Wenn das nicht möglich ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet werden.
Hier ein paar Tipps für die Umsetzung eurer Urlaubssperre!
Sie ist zulässig, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt. Dieser Grund muss vom Arbeitgeber nachgewiesen werden. Eine Urlaubssperre kann nicht einfach willkürlich verhängt werden.
Das Recht auf Erholungsurlaub ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verankert. Jede:r Arbeitnehmer:in hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die Dauer des Urlaubs richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage und beträgt mindestens 24 Werktage im Jahr.
Eine Urlaubssperre stellt eine Einschränkung des Rechts auf Erholungsurlaub dar. Daher darf eine Urlaubssperre dieses Recht nicht einschränken.
Widerruf des genehmigten Urlaubs
In der Regel kann der Arbeitgeber den bereits genehmigten Urlaub während einer Urlaubssperre nicht einfach widerrufen. Allerdings gibt es Ausnahmen von diesem Grundsatz. Wenn ein:e Mitarbeiter:in beispielsweise unverzichtbar für den Betrieb ist und die Abwesenheit zu erheblichen Problemen führen würde, kann der Arbeitgeber den Urlaub widerrufen. In diesem Fall muss er dem/der Mitarbeiter:in jedoch einen Ausgleich in Form von zusätzlichem Urlaub oder einer finanziellen Entschädigung bieten.
Abwägung der Interessen
Die Entscheidung zur Verhängung einer Urlaubssperre muss immer auf einer Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und der Mitarbeiter:innen beruhen. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass genügend Mitarbeiter:innen anwesend sind, um die Arbeit zu erledigen. Gleichzeitig darf er das Recht auf Erholungsurlaub nicht einschränken.
Eine Urlaubssperre ist eine Maßnahme für Arbeitgeber, um sicherzustellen, dass die Arbeit in gewissen Zeiträumen erledigt wird. Dabei darf eine Urlaubssperre nie willkürlich sein und muss immer einen triftigen Grund haben. Mitarbeiter:innen haben grundsätzlich das Recht auf Erholungsurlaub und eine Urlaubssperre darf dieses Recht nicht einschränken. Wenn eine Urlaubssperre aus Sicht der Mitarbeiter:innen nicht gerechtfertigt ist, können sie sich dagegen zur Wehr setzen.
Um zu entscheiden, ob eine Urlaubssperre sinnvoll ist, sollten immer die Interessen von Arbeitgeber und Mitarbeiter:innen abgewägt werden. Ein fairer Umgang und gute Kommunikation sind dabei essenziell. Ansonsten kann eine Urlaubssperre möglicherweise negative Auswirkungen haben.
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