Urlaubssperre: Gibt es das? Was ist erlaubt und was nicht?

Die Urlaubssperre – zulässig oder Grauzone? Was ist eine Urlaubssperre und wie setzt man sie perfekt um? Das und mehr – hier im Blog. Jetzt lesen!




In vielen Unternehmen gibt es Phasen im Jahr, in denen es besonders viel Arbeit gibt. In solchen Zeiten kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängt. Doch was genau bedeutet das für die Mitarbeiter:innen? Und welche Rechte haben sie in dieser Situation?

Gibt es eine Urlaubssperre?

Darf der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängen?

Definition: Urlaubssperre, was ist das?

Eine Urlaubssperre ist eine Maßnahme, die von Arbeitgebern ergriffen wird, um sicherzustellen, dass genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwesend sind, um die Arbeit zu erledigen. In der Regel wird eine Urlaubssperre für einen bestimmten Zeitraum angekündigt. Während dieser Zeit dürfen Mitarbeiter:innen keinen Urlaub nehmen, auch wenn sie bereits Urlaub beantragt haben.

Wann ist eine Urlaubssperre erlaubt?

Eine Urlaubssperre ist durchaus ein großer Eingriff in das Leben aller betroffenen Mitarbeiter:innen. Daher ist es auch nicht nur gewollt, sondern zwingend notwendig, dass für die Urlaubssperre triftige betriebliche Gründe vorliegen. Denn gemäß des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) haben alle Angestellten Anspruch auf sogenannten „bezahlten Erholungsurlaub“.

In den Arbeitsverträgen können zwar weitergehende Regelungen festgehalten werden – im Kern aber bleibt die Pflicht für alle Arbeitgeber:innen, die Wünsche ihrer Mitarbeiter:innen zum Thema Urlaub mindestens zu berücksichtigen. Was aber, wenn jetzt alle zur Hauptsaison in den Süden möchten?

Dann kann es tatsächlich zu Problemen kommen – womit wir bei den triftigen Gründen einer Urlaubssperre wären.

Was sind mögliche Gründe für eine Urlaubssperre?

1) Die Personaldecke bröckelt

  • Es gibt für einige Branchen bestimmte Zeiträume, in denen besonders viel zu erledigen ist. Für B2C E-Commerce Unternehmen ist das beispielsweise der Black Friday und Weihnachten. Hier trudeln zeitweise so unglaubliche viele Aufträge ein, dass jede einzelne helfende Hand gebraucht wird.

  • Alternativ ist eine eigentlich schöne Überraschung an dieser Stelle ein Faktor: unerwartet viele Aufträge. An sich super – nur braucht es dann plötzlich alle Mitarbeiter:innen, um die Flut zu bewältigen. Eine Lösung? Die Urlaubssperre.
2) Einhaltung essenzieller Deadlines

  • Es existieren in jedem wirtschaftlichen Verhältnis gewisse Deadlines, Termine oder Absprachen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Droht ansonsten ein echter Nachteil für das Unternehmen, kann auch das ein Grund für eine Urlaubssperre sein.
3) Hohe Krankheitsquote

  • Besonders im Herbst und Winter ein großes Thema – immer wieder fallen Mitarbeiter:innen überraschend krankheitsbedingt aus. Dieser ungünstigen Entwicklung kann ebenfalls mit einer Urlaubssperre entgegengewirkt werden.

4) Und der Worst Case: Unternehmen steht kurz vor der Insolvenz

  • Die Liquidität eines Unternehmens ist zum einen wichtig für offene Rechnungen, zum anderen aber auch für die Gehälter aller Angestellten.

  • Bahnt sich der Worst Case einer Insolvenz an, kann eine Urlaubssperre verhängt werden, um mit allen verfügbaren Ressourcen – auch personelle – gegen den Niedergang der Firma anzukämpfen. Mit gebündelten Kräften wurde schon so manches beschädigte Schiff in den sicheren Hafen gebracht!

Wann ist es sinnvoll, eine Urlaubssperre zu verhängen?

Urlaubssperre einplanen

Diese Frage ist natürlich nicht pauschal zu beantworten – insgesamt aber lässt sich sagen, dass für Unternehmen in Branchen mit ausgeprägten Hoch- und Nebensaisons eine Urlaubssperre nicht die schlechteste Maßnahme sein kann.

Unsere eigene Erfahrung mit der Urlaubssperre:

In so einer Branche arbeiten auch wir bei Benefits.me – weswegen wir in den letzten Jahren eine Urlaubssperre vom 20.10. bis zum 24.12. hatten. Eingeleitet wurde diese aber schön mit einer großen Motivations-Party. Aufgrund des Vertrauens unseres Geschäftsführers Jascha Sombrutzki in das gesamte Team wurde diese Urlaubssperre jetzt aber abgeschafft – die Party ist geblieben. Wir vertrauen jetzt darauf, dass alle Mitarbeiter:innen selbst ein Gefühl dafür entwickeln, wann es sinnvoll ist Urlaub zu nehmen.

Auswirkungen der Urlaubssperre auf die Mitarbeiter:innen 

Eine Urlaubssperre kann für Mitarbeiter:innen sehr frustrierend sein, insbesondere wenn sie ihren Urlaub bereits geplant hatten. Es kann auch dazu führen, dass Mitarbeiter:innen sich überarbeitet fühlen und ihr Arbeitsverhältnis negativ beeinflusst wird.

 Mögliche negative Auswirkungen einer Urlaubssperre:

  • Arbeitgeberattraktivität sinkt

    Mitarbeiter:innen könnten sich möglicherweise bei einem anderen Unternehmen ohne Urlaubssperre bewerben wollen.

  • Mehr Krankheitsfälle

    Möglicherweise könnten Mitarbeiter:innen sich in der Zeit der Urlaubssperre häufiger krankschreiben lassen, z. B. wenn sie in dieser Zeit bereits private Termine geplant hatten.

  • Mitarbeiterunzufriedenheit 

    Das Betriebsklima könnte sich – insbesondere zwischen Mitarbeiter:innen und Geschäftsführung - deutlich verschlechtern. 

  • Weniger Produktivität

    Die Unzufriedenheit könnte sich auch auf das Engagement und die Produktivität der Mitarbeiter:innen auswirken und sie in ihrer Arbeit demotivieren.

  • Stress durch mangelnde Work-Life-Balance

    Wenn Mitarbeiter:innen keine Zeit zur Erholung haben, können Stress und weitere Mangelerscheinungen auftreten. Diese können auch zu Fehlern in der Arbeit führen.

Was können Mitarbeiter:innen gegen eine Urlaubssperre tun?

Wenn eine Urlaubssperre aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht gerechtfertigt ist, können sie sich dagegen zur Wehr setzen. In einem solchen Fall sollten sie zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und versuchen, eine Einigung zu erzielen. Wenn das nicht möglich ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet werden.

Was gilt es bei einer Urlaubssperre zu beachten?

Hier ein paar Tipps für die Umsetzung eurer Urlaubssperre!

  • Wie immer zählt hier vor allem eins: Kommunikation.
    Redet mit euren Teams und erklärt auch, wieso es eine Urlaubssperre geben soll – eben nicht, um eure Mitarbeiter:innen aus purem Spaß an der Freud zu schikanieren, sondern weil es echte Gründe dafür gibt.

  • Womit auch schon beim nächsten Tipp wären: Verhängt eine Urlaubssperre ausschließlich dann, wenn sie wirklich nötig ist. Ein solcher Einschnitt in das Leben eurer Mitarbeiter:innen will gut überlegt sein!

  • Und als letzte wichtige Komponente: Verhängt die Urlaubssperre für einen angemessenen Zeitraum und definiert diesen klar. Nicht „Winter“, sondern Datum zu Datum. Mitsamt eines Einleitungsevents (bspw. Motivations-Partys) für alle Mitarbeiter:innen steht so außer Frage, wie lange diese Phase andauern wird und ermöglicht effiziente Planung im Privatleben eurer Mitarbeiter:innen.

    Klare Angaben nützen immer beiden Seiten!

Urlaubssperre darf den Erholungsurlaub nicht einschränken

Zusammenfassung:
Ist eine Urlaubssperre rechtens?

Sie ist zulässig, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt. Dieser Grund muss vom Arbeitgeber nachgewiesen werden. Eine Urlaubssperre kann nicht einfach willkürlich verhängt werden.

Rechtliche Grundlage

Das Recht auf Erholungsurlaub ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verankert. Jede:r Arbeitnehmer:in hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die Dauer des Urlaubs richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage und beträgt mindestens 24 Werktage im Jahr.

Eine Urlaubssperre stellt eine Einschränkung des Rechts auf Erholungsurlaub dar. Daher darf eine Urlaubssperre dieses Recht nicht einschränken.

Widerruf des genehmigten Urlaubs

In der Regel kann der Arbeitgeber den bereits genehmigten Urlaub während einer Urlaubssperre nicht einfach widerrufen. Allerdings gibt es Ausnahmen von diesem Grundsatz. Wenn ein:e Mitarbeiter:in beispielsweise unverzichtbar für den Betrieb ist und die Abwesenheit zu erheblichen Problemen führen würde, kann der Arbeitgeber den Urlaub widerrufen. In diesem Fall muss er dem/der Mitarbeiter:in jedoch einen Ausgleich in Form von zusätzlichem Urlaub oder einer finanziellen Entschädigung bieten.

Abwägung der Interessen

Die Entscheidung zur Verhängung einer Urlaubssperre muss immer auf einer Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und der Mitarbeiter:innen beruhen. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass genügend Mitarbeiter:innen anwesend sind, um die Arbeit zu erledigen. Gleichzeitig darf er das Recht auf Erholungsurlaub nicht einschränken.

Fazit

Eine Urlaubssperre ist eine Maßnahme für Arbeitgeber, um sicherzustellen, dass die Arbeit in gewissen Zeiträumen erledigt wird. Dabei darf eine Urlaubssperre nie willkürlich sein und muss immer einen triftigen Grund haben. Mitarbeiter:innen haben grundsätzlich das Recht auf Erholungsurlaub und eine Urlaubssperre darf dieses Recht nicht einschränken. Wenn eine Urlaubssperre aus Sicht der Mitarbeiter:innen nicht gerechtfertigt ist, können sie sich dagegen zur Wehr setzen.

Um zu entscheiden, ob eine Urlaubssperre sinnvoll ist, sollten immer die Interessen von Arbeitgeber und Mitarbeiter:innen abgewägt werden. Ein fairer Umgang und gute Kommunikation sind dabei essenziell. Ansonsten kann eine Urlaubssperre möglicherweise negative Auswirkungen haben.  


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